Freitag, 3. März 2006
Epikur - Entscheidende Lehrsätze (37)
XXXVII
Was sich von dem, was als »Recht« anerkannt ist, als wirklich nutzbringend bestätigen läßt im Verkehr der wechselseitigen Gemeinschaft, das trägt den Stempel des Rechts, ob es sich nun für alle als dasselbe herausstellt oder nicht. Wenn aber einer ein Gesetz gibt, das nicht zum Nutzen der wechselseitigen Gemeinschaft ausschlägt, so besitzt dies nicht mehr die Geltung des Rechts. Und wenn der auf dem Recht beruhende Nutzen umschlägt, aber doch eine gewisse Zeit zu dem Vor-Begriff paßte, so war er nichtsdestoweniger für jene Zeit rechtsverbindlich bei all denen, die sich nicht mit leeren Worten selbst verwirren, sondern einfach auf die Tatsachen blicken.
Was sich von dem, was als »Recht« anerkannt ist, als wirklich nutzbringend bestätigen läßt im Verkehr der wechselseitigen Gemeinschaft, das trägt den Stempel des Rechts, ob es sich nun für alle als dasselbe herausstellt oder nicht. Wenn aber einer ein Gesetz gibt, das nicht zum Nutzen der wechselseitigen Gemeinschaft ausschlägt, so besitzt dies nicht mehr die Geltung des Rechts. Und wenn der auf dem Recht beruhende Nutzen umschlägt, aber doch eine gewisse Zeit zu dem Vor-Begriff paßte, so war er nichtsdestoweniger für jene Zeit rechtsverbindlich bei all denen, die sich nicht mit leeren Worten selbst verwirren, sondern einfach auf die Tatsachen blicken.