Mittwoch, 1. März 2006


Epikur - Entscheidende Lehrsätze (35)

XXXV (= SV 6)
Wer heimlich gegen etwas von dem verstößt, was man untereinander vereinbart hat - einander nicht zu schädigen und sich nicht schädigen zu lassen -, der kann nicht darauf vertrauen, daß er verborgen bleiben wird, selbst wenn er in der jeweiligen Situation tausendmal verborgen bleibt. Denn es ist bis zu seinem Hinscheiden ungewiß, ob er auch verborgen bleiben wird.


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