Dienstag, 28. Februar 2006


Epikur - Entscheidende Lehrsätze (34)

XXXIV
Die Ungerechtigkeit ist nicht an und für sich ein Übel, sondern nur die aus dem Argwohn erwachsende Furcht, es werde mißlingen, den für solche Angelegenheiten eingesetzten Strafrichtern verborgen zu bleiben.


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