Freitag, 24. Februar 2006
Epikur - Entscheidende Lehrsätze (31)
XXXI
Das der <menschlichen> Anlage entsprechende Recht ist ein Abkommen mit Rücksicht auf den Nutzen, einander nicht zu schädigen und sich nicht schädigen zu lassen.
Das der <menschlichen> Anlage entsprechende Recht ist ein Abkommen mit Rücksicht auf den Nutzen, einander nicht zu schädigen und sich nicht schädigen zu lassen.